ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE FREUNDSCHAFTSWERBUNG
FÜR DEN ODER DIE GEWORBENEN FREUNDE
Bedingungen, um von 150 € Ermäßigung zu profitieren
• Keiner der Teilnehmer an dem Aufenthalt der Freundschaftswerbung darf in den letzten 4 Jahren bei Belambra Urlaub gemacht haben (letzter Aufenthalt vor dem 01.11.2008)
• Die Freundschaftswerbung wird nur dann berücksichtigt, wenn der Freund nicht in den Unterlagen des Werbers eingetragen ist.
• Die 100 € Ermäßigung sind in den Anlagen von Belambra nur für Aufenthalte mit Freundschaftswerbung von mindestens 1 Woche gültig, die vom 01.12.2011 (Beginn des Aufenthalts) und dem 26.11.2012 (Ende des Aufenthalts) stattfinden.
• Der Gutschein der Freundschaftswerbung muss vor Beginn des Aufenthalts des Freundes eingeschickt werden.
• Diese Ermäßigung kann mit den „Guten Ideen“ der Kataloge kumuliert werden. Sie kann aber nicht mit anderen Sonderangeboten, Marketing-Ermäßigungen oder spezifischen Verträgen kumuliert werden. Sie ist auf die Gesamtkosten des Aufenthalts anwendbar, mit Ausnahme der Bearbeitungskosten, der Kurtaxe, der Versicherungsprämien und des Transports.
• Nur ein Gutschein wird pro Familie und Dossier akzeptiert.
FÜR DEN WERBER
Bedingungen, um von 450 € zu profitieren
• Für jede Freundschaftswerbung erhält der Werber einen Gutschein in Höhe von 150 Euro, die er vom Preis für seinen nächsten Urlaub in einer Anlage Belambra abziehen kann.
• Gültigkeit des Gutscheins: 1 Jahr ab dem Ausgabedatum.
• Diese Ermäßigung kann mit den „Guten Ideen“ der Kataloge, den Sonderangeboten und Marketing- Ermäßigungen sowie anderen Verträgen oder Partnerrabatten kumuliert werden.