Verkaufsbedingungen von Belambra

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Bevor sie ihren Individual-, Gruppenurlaub oder ihre Geschäftsreise reservieren, lesen sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Belambra.

Individualreisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Individualreisen

Präambel

Zweck der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB) ist die Festlegung der Verpflichtungen von Belambra Clubs und dem Kunden in ihren vertraglichen Beziehungen beim Verkauf von Individualreisen (nachstehend der(die) Kunde(n)). Die Tatsache, dass sich Belambra Clubs eine oder mehrere Bestimmungen der AGB nicht geltend macht, kann nicht mit einem Verzicht gleichgesetzt werden. Jede Reservierung impliziert die vorbehaltslose Anwendung der und das Einverständnis des Kunden mit den AGB, die Vorrang vor jedem anderen Dokument haben, ausgenommen vorausgehender schriftlicher Ausnahmeregelungen durch Belambra Clubs. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kunden.

Allgemeines

Die AGB setzen sich aus den vorliegenden literarischen Geschäftbedingungen - in denen die Zahlungsbedingungen festgelegt sind - und den Preistabellen zusammen, die einen integralen Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen darstellen. Jedes andere Dokument, insbesondere Kataloge, Prospekte, Werbung und Mitteilungen haben nur einen informativen und unverbindlichen Charakter. Die Bedingungen zur Ausführung der Aktivitäten im Bereich Organisation und Verkauf von Reisen oder Aufenthalten unterliegen dem Tourismus-Gesetz und dabei insbesondere den Artikeln Nr. 211-1 ff.

1. LEISTUNGEN UND RESERVIERUNGEN

Die Dienstleistungselemente, die bei unseren Reisen und Aufenthalten angeboten werden, sind in den Seiten der vorliegenden Website festgelegt. Die touristischen Informationen werden als allgemeine Auskünfte bereitgestellt. Beispiel: Öffentliches Schwimmbad in der Nähe, Thermaleinrichtung im Ort, Eislaufhalle. Um die Öffnungszeiten der Einrichtungen zu erfahren und zusätzliche Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die Einrichtungen. Belambra Clubs behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Informationen in der vorliegenden Website zu ändern. Reservierung und Bezahlung der Aufenthalte. Ihre Anmeldung muss von einer Anzahlung von 25 % des Aufenthaltspreises und 100 % der Bearbeitungs- und Versicherungsgebühren begleitet sein und innerhalb von 5 Tagen nach Ihrer Bestellung bei uns eingehen. Ihre Reservierung erhält erst durch die Registrierung Ihrer Anzahlung einen definitiven Charakter. Der Rest des Preises muss spätestens 30 Tage vor dem Anreisedatum bezahlt werden. ACHTUNG: Wenn nach Ablauf dieser Fristen Ihre Anzahlung oder der Saldo nicht bei uns eingegangen sind, betrachten wir Ihre Reservierung als annulliert und stellen die entsprechenden Leistungen erneut zum Verkauf. Zusätzlich werden die folgenden Rücktrittsbedingungen angewendet. Nach Eingang Ihrer ersten Anzahlung erhalten Sie eine Bestätigung Ihres Aufenthalts, in der der zu bezahlende Restbetrag aufgeführt ist. Bei jeder Bezahlung muss die auf Ihrer Aufenthaltsbestätigung genannte Bearbeitungsnummer angegeben werden. Spätestens eine Woche vor Ihrer Anreise (Restsumme bezahlt) werden Ihnen die Gutscheine und, bei Aufenthalten außerhalb von Frankreich, die Informationen zu Ihrem Reiseziel zugeschickt. Jeder Person, die eine Reise antritt oder sich am Aufenthaltsort einfindet ohne nicht vorher die Restsumme beglichen zu haben, wird der Zutritt verweigert. Bei einer Buchung, die weniger als 30 Tage vor der Anreise stattfindet, muss der Kunde bei der Reservierung den gesamten Preis bezahlen. Möglicherweise ist es auf Grund dieses Reservierungsdatums nicht möglich, Ihnen eine Bestätigung des Aufenthalts zuzusenden. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass Sie sämtliche Angaben akzeptieren, die Ihnen mündlich mitgeteilt wurden oder die sich auf dieser Website oder in der Broschüre befinden. Bei den Aufenthalten in Mietunterkünften darf aus Sicherheitsgründen die Anzahl der anreisenden Personen in keinem Fall die Anzahl der für die Unterkunft vorgegebenen Plätze und die Anzahl der im Vertrag genannten Personen übersteigen. Die Unterkünfte mit Voll- und Halbpension werden je nach Zusammenstellung der Familie vergeben. Unterbelegung: Zuzahlungen bei Unterbelegung: Einzelbelegung +35 % in den Schulferien, + 25 % außerhalb der Schulferien. Weitere Aufpreise für Belegungen unter der Standardbelegung: von 25 bis 90 % je nach Einrichtung und Saison. Die Preise werden Ihnen bei der Reservierung mitgeteilt. Bezahlung der Aufenthalte: Sie können Ihren Aufenthalt mit allen Zahlungsmitteln im Geschäft oder per Telefon bezahlen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen: - Bankschecks, - „Chèques Vacances“ (Urlaubsschecks). Belambra Clubs hat die Anerkennung durch die nationale Agentur für die "Chèques Vacances" erhalten, Sie können sie bei allen Ihren Aufenthalten benutzen. Wir empfehlen Ihnen, diese zusammen mit Ihrer Bearbeitungsnummer per Einschreiben einzusenden. Die Verantwortung für nicht per Einschreiben gesandte und von VVF Réservation nicht erhaltene Schecks liegt beim Kunden. Diese Schecks sind zu Ihrem Nennwert bis zur Höhe der geschuldeten Summen für die Bezahlung Ihres Aufenthalts, spätestens bei der Bezahlung des Saldos gültig. Wenden Sie sich an Ihr Unternehmen, Ihren Betriebsrat oder jede andere Einrichtung, die zu deren Ausstellung berechtigt ist. Im Fall einer Annullierung erfolgt die eventuelle Rückerstattung per Bankscheck. - per Geschenkgutschein (Cadhoc, CCE/CCB und „Tir Groupé“), - per Bankkarte (Visa, Eurocard/Mastercard, American Express, Diners). Die Zahlungen von im Ausland lebenden Personen erfolgen nur über Bankkarten, Euroschecks, Bankschecks im Euro oder Überweisungen, begleitet von einem Reservierungsgutschein. Die Zahlungen müssen an die folgende Adresse geschickt werden: Belambra Clubs 21-23 rue de la Vanne - 92 541 Montrouge Cedex

2. PREISE

Die Preise sind in unseren Preistabellen festgelegt. Unsere Preise wurden auf der Basis der Wechselkurse festgelegt, die zu den in der Rubrik "Praktische Hinweise" angegebenen Daten gültig sind. Im Fall einer Änderung der Wechselkurse oder der wirtschaftlichen Bedingungen nach dem Erscheinen des Katalogs behält sich Belambra Clubs das Recht vor, seine Preise im Rahmen der geltenden Bestimmungen zu ändern, nachdem die Kosten für den Transport und die anderen in der Pauschale beinhalteten Leistungen umgelegt wurden, insbesondere diejenigen, die in Devisen bezahlt werden. Es steht dem Kunden frei, diese Erhöhung abzulehnen. In diesem Fall werden die für die Reise bezahlten Summen zurückerstattet. Ermäßigungen – Sonderangebote. Wenn Sie im Rahmen einer Sonderaktion von einer Preisermäßigung profitieren, müssen Sie das sofort bei Ihrer Reservierung angeben. Wenn die Bestätigung erfolgt oder die Rechnung ausgestellt ist, kann der Kunde keine Ermäßigung mehr in Anspruch nehmen. Außerdem können Ermäßigungen und Sonderaktionen nicht kombiniert werden, es sei denn, diese Kombination wird ausdrücklich gestattet. Annullierung / Unterbrechung von Aufenthalten, Nichtnutzung von in der Pauschale enthaltenen Mahlzeiten… Tarife Vollpension für das Essen am Samstagmittag in Clubs mit Halbpension oder Vollpension: Die Preise werden im Rahmen einer Pauschale präsentiert (Ankunft Samstagabend, Abreise Samstag 10.00 Uhr). Jeder vorzeitige Abbruch des Aufenthaltes oder nicht in Anspruch genommene Leistungen (im Rahmen der Pauschale, in der Rechnung vermerkt oder vor Ort gekauft) können nicht zurückerstattet werden. Im Fall eines Aufenthalts in Vollpension von mehr als einer Woche wird das Mittagessen am Samstagmittag auf der Grundlage der geltenden Tarife berechnet. Verlängerung des Aufenthalts: Jede Verlängerung, die direkt in der Anlage durchgeführt und bezahlt wird, wird nach den geltenden Tarifen berechnet (kein Sonderpreis und keine Partnerermäßigung).

3. TRANSPORT

Wenn die Transportleistung im Aufenthalt inbegriffen ist, werden die Preise inkl. Steuern angegeben (mit Ausnahme von Sondergebühren wie Flughafen- oder Sicherheitsgebühren). Die auf unserer Website angegebenen Preise werden auf der Grundlage der Transportkosten berechnet, die insbesondere an die Treibstoffkosten sowie die Gebühren und Abgaben in Zusammenhang mit den verschiedenen Leistungen (Flughafen- und Hafengebühren) gebunden sind. Im Fall der Änderung einer dieser Punkte behält sich Belambra Clubs das Recht vor, die Verkaufspreise neu festzulegen und die Preissteigerungen oder -senkungen weiterzugeben. Diese Preisänderung findet innerhalb der dreißig Tage vor der Abreise nicht mehr statt. Außerdem werden unsere Preise (außer Flughafensteuer) auf Grundlage der von den Fluggesellschaften genannten Preise in einer Preisklasse im Rahmen der verfügbaren Plätze berechnet. Wenn diese Klasse ausgebucht ist, können wir Ihnen, ebenfalls im Rahmen der verfügbaren Plätze, eine andere Preisklasse anbieten. Aufenthaltsleistungen mit Transport: Die Zeit für den Transport ist in der Gesamtdauer des Aufenthaltes enthalten. Im Fall von höherer Gewalt, wie in Paragraph 1148 des frz. Gesetzbuchs zum Zivilrecht definiert, ist es möglich, dass die Gesamtreisedauer verlängert wird. In diesem Fall wird kein Aufpreis verlangt. Die Reisezeiten und Strecken sowie die Flugzeugtypen werden Ihnen immer unter Vorbehalt mitgeteilt. Außerdem haftet Belambra Clubs nicht für externe Ereignisse oder Fälle höherer Gewalt, die einen Einfluss auf die Intensität des Verkehrsaufkommens oder die Pünktlichkeit haben. Gemäß Punkt 14 des Artikels R.211-6 des Tourismus-Gesetzbuchs verpflichtet sich Belambra Clubs, den Kunden über die Identität der Fluggesellschaft für jeden Reiseabschnitt aufzuklären. Folgende Fluggesellschaften garantieren den Lufttransport: - Korsika: Air France, Corse Méditerrannée, Regional Airlines, Europe Airpost, - Tunesien: Paris: Aigle Azur, Transavia, Europe Airport, Tunisair - Provinz: Nouvelair, Air Méditerrannée, Karthago, Tunisair. Belambra Clubs kann sich gezwungen sehen, die Fluggesellschaft zu wechseln und verpflichtet sich, den Kunden in diesem Fall acht (8) Tage vor der Abreise oder zum Zeitpunkt der Bezahlung, wenn diese weniger als 8 Tage vor der Abreise erfolgt, über die Identität der neuen Fluggesellschaft zu informieren. Aufenthaltsleistungen ohne Transport: Wenn Sie mit Ihren eigenen Mitteln zum Reiseziel gelangen (Auto, Zug etc.), müssen Sie Ihre Wohnung zu den vorgesehen Daten und Uhrzeiten räumen. Im Fall von höherer Gewalt, die eine Abreise verhindert (nicht befahrbare Straßen, Wetterbedingungen usw.) gehen die Kosten für diese Aufenthaltsverlängerung zu Lasten des Kunden.

4. GRUPPENTICKETS ODER SONDERFLÜGE

Die Bedingungen bei Charterflügen oder Gruppentickets führen dazu, dass die beim Hin- und Rückflug nicht genutzten Plätze nicht ersetzt werden können. Falls der Aufenthalt einen Flug umfasst, werden Ihnen die Flugtermine und Flugstrecken mitgeteilt, vorbehaltlich von Änderungen in letzter Minute. Flugverspätungen, insbesondere auf Grund von Flughafenüberlastungen, einer Erhöhung des Flugverkehrs, Streiks oder ungünstigen meteorologischen Bedingungen, sind in manchen Fällen unvermeidlich. Bei mangelnden Plätzen oder einer Stornierung des gebuchten Flugs, auf die wir keinen Einfluss haben, behalten wir uns die Möglichkeit vor, Sie auf einen anderen Flug mit äquivalenten Tarifbedingungen umzubuchen.

5. KURTAXE

Die von den Gemeinden erhobene Kurtaxe ist in unseren Preisen nicht enthalten. Sie muss vor Ort bei der Ankunft bezahlt werden.

6. BEARBEITUNGSKOSTEN

Für jede Reservierung erhebt Belambra Clubs eine Verwaltungskostenpauschale. Aufenthalt von 4 Übernachtungen und mehr: 29 Euro; Aufenthalt bis zu 3 Übernachtungen: 10 Euro. Diese Bearbeitungsgebühren können nur dann erstattet werden, wenn die Annullierung von Belambra Clubs ausgeht.

7. KAUTION

Eine Kaution – deren Höhe im Praktischen Leitfaden Frühjahr – Sommer – Herbst 2008 angegeben ist - wird bei Aufenthaltsbeginn gefordert. Diese erhalten Sie am Ende Ihres Aufenthalts zurück, abzüglich, nach Vorlage von Rechnungen, der Beträge für die Schäden, die eventuell bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung festgestellt wurden. Die Einbehaltung der Kaution schließt einen zusätzlichen Schadensersatz nicht aus, sollte die Schadenssumme den Kautionsbetrag überschreiten.

8. PLATZORDNUNG

Die Platzordnung ist in jeder Unterkunft ausgehängt. Bitte lesen Sie sie gründlich durch und halten Sie sie ein. Schwimmbecken: Kinder dürfen die Schwimmbecken nur in Begleitung ihrer Eltern und unter deren Verantwortung benutzen. Empfang in den Kinderclubs: Die Clubs empfangen die Kinder unter den Bedingungen, die im Praktischen Leitfaden Frühjahr – Sommer – Herbst 2008 angegeben sind. Wir behalten uns aber das Recht vor, jedes Kind abzuweisen, dessen Verhalten den anderen Kindern oder der Organisation des Clubs schaden könnte. Für den Fall, das ein Kunde körperliche oder materielle Schäden verursacht, kann seine Haftpflichtversicherung für den Schadensersatz herangezogen werden.

9. HAFTUNG

Belambra Clubs ist verantwortlich für die einwandfreie Durchführung aller mit dem Vertrag verbundenen Verpflichtungen. Belambra Clubs wird aber aus der gesamten oder einem Teil der Haftung entlassen, wenn die Nichtausführung oder die mangelhafte Ausführung des Vertrags entweder auf den Käufer oder auf den unvorhersehbaren und unüberwindbaren Einfluss eines Dritten, der nicht mit den vorgesehenen Dienstleistungen in Verbindung steht, oder auf die im Paragraph 1148 des Gesetzbuches zum Zivilrecht definierte höhere Gewalt zurückzuführen ist. Falls Ihre Anreise per Linienflug erfolgt, bitten uns die Fluggesellschaften Folgendes mitzuteilen: Der Reiseorganisator präzisiert, dass die Fluggesellschaften nicht für eventuelle Klagen auf Grund von Vorfällen, die nicht durch eine Regelwidrigkeit des Luftverkehrs verursacht wurden, verantwortlich gemacht werden können. Der Begriff der Regelwidrigkeit bezieht sich sowohl auf die die Stornierung des Flugs, die Verspätung, als auch die Änderungen der Flugzeiten. Die Folgen von Unfällen oder Vorfällen, die bei der Durchführung des Flugtransports auftreten können, unterliegen den Bestimmungen des Warschauer Abkommens oder der Verordnung Nr. 261/2004 des EU-Parlaments und des EU-Rats vom 11. Februar 2004 (EU-Amtsblatt 17/02/04). Es wird ebenfalls festgehalten, dass die von VVF Réservation während des Aufenthalts nicht gelieferten Leistungen allein in der Verantwortung der mit ihrer Durchführung betrauten externen Dienstleister liegen.

10. VERLUSTE, DIEBSTÄHLE, BESCHÄDIGUNGEN

Die Vermietung im Club oder in der Ferienwohnanlage und in unseren Clubs mit Halb- oder Vollpension unterliegt nicht den Haftungsbedingungen des Hotelgewerbes. Daher können wir bei einem Verlust, Diebstahl oder einer Beschädigung der persönlichen Habe in unseren Wohnanlagen, sowohl in den Appartements als auch in den Parkplätzen oder Gemeinschaftsräumen (Skiraum, Fahrradraum....) nicht haftbar gemacht werden. Belambra Clubs hat allerdings zu Gunsten seiner Kunden eine Schadenversicherung abgeschlossen, die das Risiko eines Diebstahls mit Einbruch in den Appartements abdeckt. Diese Police deckt allerdings den Diebstahl von Schmuck, Bargeld, Scheckheften, Kreditkarten, Wertpapieren, behördlichen Papieren und jedem Gegenstand, dessen Einheitswert höher als 380 Euro ist nicht ab. Ihre Eigenbeteiligung liegt bei 350 Euro und der Höchstbetrag der Abdeckung liegt bei 1100 Euro. Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihre Versicherungsgesellschaft zu wenden, um gegebenenfalls eine Erweiterung Ihrer persönlichen Garantien zu erhalten.

11. OPTIONALE VERSICHERUNGEN

Damit Sie sorglos reisen können, bieten wir Ihnen bei Ihrer Reservierung eine Versicherung mit folgenden Garantien an: - Reiserücktritts-/Reiseabbruchsversicherung,- Rücktransport, - Gepäckversicherung. Tatsächlich kann Belambra Clubs bei einer Stornierung oder einem Abbruch des Aufenthaltes den nicht beendeten Aufenthalt nur dann zurückerstatten, wenn die Stornierung von Belambra Clubs ausgeht. Wir empfehlen Ihnen daher dringend den Abschluss dieser Versicherung, die Ihnen eine Rückerstattung oder einen Rücktransport ohne Kosten und Sorgen ermöglicht. Die Namen der Versicherungsgesellschaften, die Garantien und Tarife finden Sie im Praktischen Leitfaden Frühjahr - Sommer - Herbst 2008. Die vollständigen Allgemeinen Bedingungen werden Ihnen auf einfache Anfrage vor der Unterzeichnung zugeschickt und werden Ihnen in jedem Fall bei der Bestätigung des Aufenthalts übermittelt (diese Versicherung kann in keinem Fall zurückerstattet werden).

12. ÄNDERUNG DES AUFENTHALTS VON SEITEN DES KUNDEN:

Jeder Änderungswunsch kann nur im Rahmen der Verfügbarkeiten akzeptiert werden und muss per Einschreiben mit Rückschein an Belambra Clubs geschickt werden. Das Datum, zu dem die Änderung (oder Annullierung) des Aufenthaltes durch den Kunden geltend gemacht werden kann, ist das Datum des Poststempels auf dem Einschreiben. Für jede Änderung fallen die folgendermaßen festgesetzten Gebühren an: Mehr als 30 Tage vor Aufenthaltsantritt wird ein Pauschalpreis von 29 € pro Dossier einbehalten. Zwischen 29 und 21 Tagen vor dem Abreisedatum, werden 15 % der Differenz zwischen dem Betrag des ersten Dossiers vor der Änderung und dem Betrag des geänderten Dossiers einbehalten. Zwischen 20 und 10 Tagen vor dem Abreisedatum, werden 25 % der Differenz zwischen dem Betrag des ersten Dossiers vor der Änderung und dem Betrag des geänderten Dossiers einbehalten. Zwischen 9 und 4 Tagen vor dem Abreisedatum, werden 40 % der Differenz zwischen dem Betrag des ersten Dossiers vor der Änderung und dem Betrag des geänderten Dossiers einbehalten. 3 und weniger Tage vor dem Abreisedatum, werden 60 % der Differenz zwischen dem Betrag des ersten Dossiers vor der Änderung und dem Betrag des geänderten Dossiers einbehalten. Jeder vorzeitig abgebrochene Aufenthalt kann nicht zurückerstattet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei den Aufenthalten außerhalb von Frankreich und allen Aufenthalten mit Transportleistung, jede Änderung der Reisedaten oder Reisebedingungen eine den vorliegenden Bedingungen unterliegende Annullierung und gleichzeitig eine Neureservierung darstellt.

13. Stornierung von Seiten des Kunden

Jede Stornierung muss per Einschreiben mit Rückschein an Belambra Clubs geschickt werden. Das Datum, zu dem die Änderung (oder Annullierung) des Aufenthaltes durch den Kunden geltend gemacht werden kann, ist das Datum des Poststempels auf dem Einschreiben. Die Rückerstattung der gezahlten Summen durch Belambra Clubs (mit Ausnahme der Bearbeitungskosten und dem Versicherungsbetrag, die immer von Belambra Clubs einbehalten werden) erfolgt nach Abzug der Stornierungsgebühren entsprechend der folgenden Tabelle: Mehr als 30 Tage vor Aufenthaltsantritt, 30 € pro Dossier. Zwischen 29 und 21 Tagen vor dem Abreisedatum, 25 % des vertraglich festgelegten Betrags. Zwischen 20 und 10 Tagen vor dem Abreisedatum, 50 % des vertraglich festgelegten Betrags. Zwischen 9 und 4 Tagen vor dem Abreisedatum, 80 % des vertraglich festgelegten Betrags. 3 und weniger Tage vor dem Abreisedatum, 100 % des vertraglich festgelegten Betrags. Im Fall eines Rücktritts nach mehreren Anmeldungen, wird Belambra Clubs die vorliegenden Rücktrittsbedingungen für jeden stornierten Aufenthalt anwenden.

14. ÄNDERUNGEN UND ANNULLIERUNG DURCH Belambra Clubs

Im Fall einer Annullierung durch Belambra Clubs wird Ihnen sofort der gesamte gezahlte Betrag zurückerstattet und Sie erhalten als Entschädigung eine Summe in der selben Höhe, wie sie für Sie angefallen wäre, hätten Sie den Aufenthalt storniert. Wenn auf Grund eines unvorhersehbaren und unüberwindbaren Ereignisses, eines Dritten, der nicht mit den vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen in Verbindung steht oder im Fall von höherer Gewalt die Einhaltung einer der wichtigen Punkte der Reise oder des Aufenthalts nicht möglich ist, werden Sie unverzüglich darüber informiert. Es steht Ihnen dann frei, entweder auf die Reise und/oder den Aufenthalt zu verzichten oder die von uns vorgeschlagenen Änderungen zu akzeptieren. In diesem Fall müssen Sie uns Ihre Entscheidung innerhalb von 72 Stunden mitteilen.

15. Treffen vor Reisebeginn

Wenn der Transport durch Belambra Clubs übernommen wird, muss das mit den Teilnehmern ausgemachte Rendezvous eingehalten werden. Verspätet eintreffende Teilnehmer sind für die Folgen, die sich durch die Verspätung ergeben können, verantwortlich (besetzte Plätze, Notwendigkeit, den Aufenthaltsort mit eigenen Mitteln zu erreichen, ohne Rückerstattung der Transportkosten).

16. SCHLÜSSELÜBERGABE

Die Übergabe der Schlüssel erfolgt am Ankunftstag von 17 bis 20 Uhr. Diese Schlüssel müssen am Abreisetag vor 10 Uhr zurückgegeben werden. Bei Wochenendaufenthalten erfolgt die Übergabe der Schlüssel am Freitag oder Samstag von 17 bis 21 Uhr. Diese Schlüssel müssen am Sonntag oder Montag (für die Wochenenden mit 3 Tagen) vor 10 Uhr zurückgegeben werden.

17. AMTLICHE UND GESUNDHEITLICHE FORMALITÄTEN

Wir empfehlen Ihnen, sich zu vergewissern, dass Sie die polizeilichen Formalitäten, die Zollformalitäten und die gesundheitlichen Formalitäten für Ihre Reise oder Ihren Aufenthalt erfüllen. Zur Informationen erteilen wir französischen Staatsbürgern Informationen über die für jedes Land erforderlichen Visa und Impfungen. Für die Erfüllung der Formalitäten sind Sie in jedem Fall selbst verantwortlich. Ein Kunde, der einen Flug nicht wahrnehmen kann oder dem die Einreise in ein Land verweigert wird, weil er nicht über die erforderlichen Dokumente verfügt (Ausweis, Pass, Visa, Impfnachweise) hat in keinem Fall Anspruch auf eine Rückerstattung, diese Vorbereitungen liegen allein in der Hand des Reisenden. Bezüglich der Krankenversicherung empfehlen wir unseren Kunden, die ins Ausland reisen dringend, sich vor ihrer Abreise an ihre Krankenversicherung zu wenden.

18. IHRE HAUSTIERE

Haustiere können in unseren Feriendörfern oder Campingplätzen nicht aufgenommen werden, außer in den Feriendörfern, die auf dieser Website angegeben werden. Haustiere können in diesen Dörfern aufgenommen werden, wenn die grundlegenden hygienischen, veterinärmedizinischen (Impfbuch auf dem neuesten Stand) sowie die Vorschriften des Dorfs beachtet werden. Preise und Bedingungen: Sehen Sie auf den Seiten des Praktischen Leitfadens Frühjahr – Sommer – Herbst 2008. Wir machen die Familien auf das Risiko aufmerksam, dass bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften der Zugang zu den Einrichtungen untersagt werden kann.

19. Schutz der persönlichen Daten

Gemäß dem Datenschutzgesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978, abgeändert durch das Gesetz Nr. 2004-801 vom 6. August 2004 informieren wir Sie, dass wir die gesammelten Daten eventuell zu Marketing- oder Werbezwecken an Dritte weitergeben. Gemäß dem Datenschutzgesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978, abgeändert durch das Gesetz Nr. 2004-801 vom 6. August 2004 haben Sie das Recht auf Zugang, Änderung und Anfechtung der Sie betreffenden Informationen. Zur Ausübung dieses Rechts, wenden Sie sich an Belambra Clubs, 21 /23 rue de la Vanne, 92541 Montrouge Cedex.

20. REKLAMATIONEN

Jede Reklamation nach Ihrem Aufenthalt sollte schriftlich per Einschreiben mit Rückschein innerhalb eines Monats nach Ende Ihres Aufenthalts an unsere Adresse gesandt werden.

21. ANWENDBARES RECHT - GERICHTSSTAND

Alle Verträge, die mit Kunden in und außerhalb Frankreichs abgeschlossen werden unterliegen dem französischen Recht. Jeder Streitfall ist Sache des kompetenten französischen Gerichts. MIT DER ANMELDUNG FÜR EINE UNSERER REISEN ODER AUFENTHALTE WERDEN UNSERE ALLGEMEINEN UND BESONDEREN BEDINGUNGEN AKZEPTIERT. Belambra Clubs – Offene Handelsgesellschaft mit einem Kapital von 28.172.160 Euro - Firmensitz 21 /23 rue de la Vanne– 92541 Montrouge Cedex- Lizenz als Reiseveranstalter. LI 092 09 0001 - Eingetragen in das Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre unter der Nr 322 706 - Finanzielle Garantie unterzeichnet bei HSBC, 2 Carrefour de l’Odéon - 75006 Paris - Versicherer: AXA France IARD, 26 rue Drouot 75009 PARIS FRANCE - Im Fall von Druckfehlern oder einem Vergessen bei der Herausgabe unserer Kataloge, behält sich Belambra Clubs vor, jeden in seinen Dokumenten auftretenden sachlichen Fehler zu berichtigen. Die Illustrationen und Fotos, insbesondere was die renovierten Anlagen betrifft, sind unverbindlich.

22. Rechts- und VerwaltungsvorschriftenTourismusgesetz (Code du Tourisme) Art. R 211-5. Vorbehaltlich der im zweiten Absatz (a und b) von Artikel 211-8 aufgeführten Ausschlüsse, müssen für jedes Angebot und jeden Verkauf von Reisen oder Aufenthalten die entsprechenden Dokumente übergeben werden, welche die im vorliegenden Abschnitt definierten Bestimmungen erfüllen. Bei einem Verkauf von Flugtickets oder Linientickets ohne begleitende Leistungen zu diesen Transporten, übergibt der Verkäufer dem Käufer ein oder mehrere vom Transportunternehmen oder unter dessen Verantwortung ausgestellte Tickets für die Reise. Bei einem Transport auf Bestellung müssen der Name und die Adresse des Transportunternehmens, für das die Tickets ausgestellt wurde, angegeben werden. Die getrennte Fakturierung der verschiedenen Komponenten einer selben touristischen Pauschale entbindet den Verkäufer nicht von den Verpflichtungen, die in diesem Abschnitt festgelegt sind.

Art. R 211-6. Vor Vertragsabschluss muss der Verkäufer dem Käufer schriftlich auf einem Formular unter Angabe des Firmennamens, der Firmenadresse und der behördlichen Gewerbezulassung alle Informationen über die Preise, die Daten und alle anderen Elemente angeben, die zu den bereitgestellten Leistung im Zusammenhang mit der Reise oder dem Aufenthalt gehören, wie:

1. Das Ziel, die Mittel, die Merkmale und die Kategorien der verwendeten Transportmittel;

2. Die Art der Unterkunft, ihre Lage, ihre Komfortstufe und ihre wichtigsten Merkmale, ihre touristische Anerkennung und Klassifizierung entsprechend den Bestimmungen oder Gewohnheiten des Gastlandes;

3. Die bereitgestellten Mahlzeiten;

4. Die Streckenbeschreibung, wenn es sich um eine Rundreise handelt;

5. Die amtlichen und gesundheitlichen Formalitäten, die vor allem bei der Überschreitung von Grenzen erfüllt werden müssen, sowie deren Ausführungsfristen;

6. Die Besichtigungen, Exkursionen und anderen Services, die in der Pauschale enthalten oder eventuell mittels eines Preiszuschlages bereitgestellt werden;

7. Die Mindest- oder Höchstgröße der Gruppe, die für die Durchführung der Reise oder des Aufenthaltes erforderlich ist, sowie die Datumsfrist für eine Annullierung einer Reise, falls eine Mindestteilnehmeranzahl für die Reise erforderlich ist; dieses Datum muss mindestens 21 Tage vor dem Datum der Abreise liegen.

8. Der Betrag oder Prozentsatz des bei Abschluss des Vertrags als Anzahlung zu überweisender Betrag sowie der Zeitplan für die Bezahlung des Restbetrags;

9. Die Preisrevisionsmodalitäten, die durch den Vertrag unter Anwendung von Artikel 211-10 vorgesehen sind;

10. Die vertraglichen Stornierungsbedingungen;

11. Die in den Artikeln R. 211-11 und R. 211-12 und 211-13 definierten Stornierungsbedingungen;

12. Detaillierte Informationen zu den versicherten Risiken und dem Betrag der im Rahmen des Versicherungsvertrags festgelegten Garantien, welcher die Berufshaftpflichtversicherung der Reiseagenturen sowie die Haftpflichtversicherung der Vereine und Organisationen ohne Erwerbszweck und der lokalen Tourismusorganisationen enthält.

13. Die Informationen über den freiwilligen Abschluss einer Versicherung gegen die Folgen bei bestimmten Fällen eines Reiserücktritts oder zur Versicherung bestimmter Risiken, vor allem die Kosten für den Rücktransport bei Unfall oder Krankheit.

14. Wenn der Vertrag Lufttransportleistungen beinhaltet, die Information für jeden Reisabschnitt, die in den Artikeln R. 211-15 bis R. 211-18 vorgesehen ist. Der Verkäufer verpflichtet sich durch die dem Käufer mitgeteilten Informationen zur Erfüllung der mitgeteilten Leistungen, es sein denn, der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Recht vor, bestimmte Elemente davon zu ändern. Der Verkäufer muss in diesem Fall klar angeben, in welchem Maße es zu dieser Änderung kommen kann und welche Elemente davon betroffen sind. Auf jeden Fall müssen Änderungen an den vorherigen Informationen dem Käufer vor dem Abschluss des Vertrags schriftlich mitgeteilt werden.

Der Vertrag muss die folgenden Klauseln enthalten: 1. Den Namen und die Adresse des Verkäufers, seines Bürgen, sowie den Namen und die Adresse des Organisators; 2. Den Zielort oder die Zielorte der Reise und bei einem Aufenthalt, der aus mehreren Teilen besteht, die verschiedenen Zeiträume und ihre Daten; 3. Die Mittel, Merkmale und Kategorien der verwendeten Transportmittel, die Daten, Uhrzeiten und Abfahrts- und Rückreiseorte; 4. Die Art der Unterkunft, ihre Lage, ihre Komfortstufe und ihre wichtigsten Merkmale, ihre touristische Klassifizierung entsprechend den Bestimmungen oder Gewohnheiten des Gastlandes; 5. Die Anzahl der bereitgestellten Mahlzeiten; 6. Die Streckenbeschreibung, wenn es sich um eine Rundreise handelt; 7. Die Besichtigungen, die Exkursionen oder andere im Gesamtpreis der Reise oder des Aufenthaltes enthaltene Services; 8. Den Gesamtpreis der in Rechnung gestellten Leistungen sowie die Angaben eventueller Anpassungen dieser Rechnungsstellung unter Anwendung der Bestimmungen von Artikel 211-10; 9. Gegebenfalls die Angabe von Gebühren oder Steuern für bestimmte Services, wie z. B. die Flughafensteuern, Hafensteuern, Kurtaxen, wenn diese nicht im Preis der bereitgestellten Leistung(en) enthalten sind; 10. Der Zeitplan und die Modalitäten für die Bezahlung des Preises; in jedem Fall darf der letzte vom Käufer bezahlte Betrag nicht unter 30 % des Preises für die Reise oder den Aufenthalt liegen und muss bei der Übergabe der Dokumente für die Reise oder den Aufenthalt bezahlt werden. 11. Die besonderen vom Käufer geforderten und vom Verkäufer akzeptierten Bedingungen; 12. Die Modalitäten, nach denen der Käufer für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrags Klage gegen den Verkäufer erheben kann; diese Reklamation muss so schnell wie möglich per Einschreiben mit Rückantwortschein an den Verkäufer gerichtet werden und gegebenenfalls schriftlich an den Organisator der Reise und den Lieferanten der betroffenen Services gesendet werden. 13. Die Informationsfrist (Datum) des Käufers bei einer Annullierung der Reise oder des Aufenthaltes durch den Verkäufer, falls die Durchführung der Reise oder des Aufenthaltes an die Mindestteilnehmerzahl gebunden ist (gemäß den Bestimmungen von Punkt 7 des Artikels 211-6; 14. Die vertraglichen Stornierungsbedingungen; 15. Die in den Artikeln R. 211-11 und R. 211-12 und 211-13 definierten Stornierungsbedingungen; 16. Die Einzelheiten zu den versicherten Risiken und der garantierte Versicherungsbetrag zur Abdeckung der Folgen der Berufshaftpflicht des Verkäufers; 17. Die Angaben über den durch den Käufer abgeschlossenen Versicherungsvertrag gegen die Folgen bei bestimmten Fällen eines Rücktritts (Nummer der Versicherungspolice und Name der Versicherungsgesellschaft), sowie die Informationen zu dem Assistenz-Vertrag für bestimmte Risiken, vor allem zur Übernahme der Kosten für den Rücktransport bei Unfall oder Krankheit; in diesem Fall muss der Verkäufer dem Käufer ein Dokument übergeben, in dem mindestens die versicherten Risiken sowie die ausgeschlossenen Risiken aufgeführt sind; 18. Die Informationsfrist (Datum) des Verkäufers bei einer Vertragsüberlassung durch den Käufer; 19. Die Verpflichtung, dem Käufer mindestens 10 Tage vor dem vorgesehenen Abreisedatum, schriftlich die folgenden Informationen mitzuteilen: a) Name, Adresse und Telefonnummer der lokalen Vertretung des Verkäufers oder (falls diese nicht existiert) die Namen, Adressen und Telefonnummern der lokalen Organisationen, die den Käufer bei Schwierigkeiten möglicherweise unterstützen können oder (falls dies nicht möglich ist) eine Telefonnummer, über die der Käufer den Verkäufer im Notfall erreichen kann; b) Bei Reisen und Aufenthalten von Minderjährigen im Ausland eine Telefonnummer und eine Adresse, über die ein direkter Kontakt mit dem Kind oder dem Verantwortlichen am Ort seines Aufenthaltes hergestellt werden kann. 20. Die Klausel der Kündigung und der Rückerstattung ohne Entschädigung der vom Käufer gezahlten Summen im Fall der Nichteinhaltung der Auskunftsverpflichtung aus Punkt 14. Art. R 211-6, Art. 211-9. Der Käufer kann seinen Vertrag an eine Person (Übernehmer) abtreten, die dieselben Bedingungen erfüllt wie der Käufer und an dessen Stelle an der Reise oder dem Aufenthalt teilnimmt; dies ist jedoch nur möglich, solange dieser Vertrag noch nicht in Kraft getreten ist. Außer bei einer günstigeren Bestimmung für die den Vertrag abtretende Person, muss diese den Verkäufer spätestens sieben Tage vor dem Beginn der Reise per Einschreiben mit Antwortschein informieren. Wenn es sich um eine Kreuzfahrt handelt, verlängert sich diese Frist auf 15 Tage. Diese Abtretung unterliegt in keinem Fall der vorherigen Genehmigung des Verkäufers. Art. 211-10. Wenn der Vertrag eine ausdrückliche Preisrevisionsmöglichkeit im Rahmen der in Artikel 211-13 des Gesetzes vorgesehenen Bestimmungen enthält, müssen die genauen Methoden der Berechnung der Preisabweichungen (sowohl für die Erhöhung als auch für die Senkung) angegeben werden; dies gilt vor allem für den Betrag der Transportkosten und zugehörigen Gebühren; außerdem muss angegeben werden, wo die Währungen einen Einfluss auf den Preis der Reise oder des Aufenthaltes haben können, der Teil des Preises, auf den sich die Abweichung bezieht, der Umtauschkurs der Devise(n), die als Referenz bei der im Preis genannten Preisfestsetzung verwendet wurde(n). Art. R.211-11. Wenn der Verkäufer vor der Abreise des Käufers gezwungen ist, eines der Hauptelemente des Vertrags zu ändern, wie z. B. eine beträchtliche Preiserhöhung zu fordern und wenn er die Auskunftspflicht aus Punkt 14 das Artikels R.211-6 vernachlässigt, hat der Käufer (unbeschadet einer möglichen Schadensersatzklage für eventuelle erlittene Schäden) nachdem er vom Käufer per Einschreiben mit Antwortschein informiert wurde, folgende Möglichkeiten: - Er kann seinen Vertrag kündigen und erhält ohne Vertragsstrafe die sofortige Rückerstattung der überwiesenen Summen; - oder er kann die Änderung oder die durch den Verkäufe angebotene Ersatzreise akzeptieren; die Parteien unterzeichnen in diesem Fall einen Anhang zum Vertrag, in dem die Änderungen beschrieben werden; jede Preissenkung wird von den eventuell vom Käufer geschuldeten Beträgen abgezogen und wenn der vom Käufer bereits bezahlte Betrag den Preis der geänderten Leistung übersteigt, muss ihm der Überschuss vor dem Datum seiner Abreise zurückerstattet werden. Art. R.211-12. In dem durch Artikel 211-15 festgelegten und oben beschriebenen Fall gilt folgendes: Wenn der Verkäufer die Reise oder den Aufenthalt vor der Abreise des Käufers annulliert, muss er den Käufer per Einschreiben mit Rückantwortschein informieren; der Käufer hat unbeschadet möglicher Schadenersatzansprüche für die eventuell erlittenen Schäden vom Verkäufer Anspruch auf die sofortige Erstattung der bezahlten Beträge ohne jeden Abzug; der Käufer erhält in diesem Fall eine Entschädigung, die mindestens der Vertragsstrafe entspricht, die er getragen hätte, wenn er die Reise von seiner Seite zu diesem Datum storniert hätte. Die Vorschriften des vorliegenden Artikels schließen den Abschluss einer gütlichen Vereinbarung, mit der der Käufer eine vom Verkäufer angebotene Ersatzreise oder einen Ersatzaufenthalt akzeptiert, nicht aus. Art. R.211-13. Wenn der Verkäufer nach der Abreise des Käufers nicht in der Lage ist, einen wichtigen Teil der vertraglich vorgesehenen Leistungen bereitzustellen, die einen nicht vernachlässigbaren Prozentsatz des vom Käufer bezahlten Preises darstellen, muss der Verkäufer unverzüglich die folgende Vorkehrungen treffen, unbeschadet möglicher Schadenssatzforderungen für eventuell erlittene Schäden durch den Käufer: - er muss entweder Ersatzleistungen für die vorgesehenen Leistungen anbieten und einen eventuell entstehenden Zusatzpreis übernehmen; wenn die vom Käufer akzeptierten Leistungen von niedrigerer Qualität sind, muss der Verkäufer ihm außerdem sofort nach seiner Rückkehr die Preisdifferenz zurückerstatten; - oder er muss - wenn er keine Ersatzleistungen anbieten kann oder diese vom Käufer aus triftigen Gründen nicht akzeptiert werden - dem Käufer ohne Preiszuschlag, Transporttickets bereitstellen, mit denen zu äquivalenten Bedingungen eine Rückreise zum Abreiseort oder eine Reise an einen anderen von beiden Parteien akzeptierten Ort möglich ist. Die Vorschriften des vorliegenden Artikels sind anwendbar im Fall einer Nichteinhaltung der in Punkt 14 des Artikels R. 211-6 festgelegten Verpflichtungen.

Fotonachweis: Aero-Dyapp - Ag2r - Altivue - Altivue/C.Becquart - Atelier Numériq - Attard J.C - Baile Charly -Banana Stock - Brian Hagiwara Jonelle Weaver - Capaldi Pierre - Chastel André - Coutant Delphine - Dalmasso M. / OT Tignes - De Sauvezac Jean-Loup - Deschamps Tristan - Editions Raymon - Fleury Franck - Foucha Alain - Fryszowski Olivia - Getty Images - Getty Images Image Source - Grumberg David -Image Source - Interaview - Jalain Francis - Jamain Pierre - Labbe Jo - Longo Bruno - Lonigro C. - Loriot Jérôme - Martron Gérard - Millot D. - Natali - NPS - O.T Belle Plagne/Joel Favre - O.T Tignes - O.T Trégastel - O.T Val Thorens/B. Boissière - Ogor Julien - Pastor Claude - Pattyn Patrick - Peronny G - Poillot Nicolas - PVM Publications - Rouff Wilfrid - Theobald Yves - Tisne Jérôme - Tumeo Sauveur - Van Looke Bruno - Vibert Jean-François - Vibert/Actionreporter.Com - VVF VACANCES CORBIS: Heide Benser (zefa) - C. Lyttle (zefa) - Jean Bernard Adoue (zefa) - Stuart Westmorland - Owaki/Kulla GETTY: Konrad Wothe - Hans-Peter Merten Gestaltung/Ausführung: Marie Louise – De Galkow – Studio VVF Vacances – MKG Photogravure : PCS Druck: Maury Imprimeur 45330 Malesherbes

Gruppen

Gruppen

1. Definition einer Gruppe

Belambra Clubs bietet vergünstigte Preise für Gruppen ab 20 zahlenden Teilnehmern. Als Gruppenaufenthalt werden alle Aufenthalte bezeichnet, die für alle Teilnehmer zum selben Datum beginnen und enden und deren im Preis enthaltenen Leistungen für alle Gruppenmitglieder dieselben sind.

2. Nähere Informationen zu unseren Aufenthalten

Nähere Informationen zum Inhalt der Leistungen jedes Aufenthaltsortes im Einzelnen finden Sie in den Angaben auf dem Kostenvoranschlag.

3. Buchung und Bezahlung

3.1. Standardbuchung: Mit Ihrer Buchungsanforderung ist eine Anzahlung zu leisten. Sie entspricht: 20 % des Aufenthaltspreises (außer Bearbeitungs- und Versicherungskosten) für Frankreich, 25 % der allgemeinen Aufenthaltskosten (außer Bearbeitungs- und Versicherungskosten) für Aufenthalte außerhalb Frankreichs. Der Rest des Preises muss spätestens 30 Tage vor dem Abreisedatum bezahlt werden. Für jede Reservierung wird eine Verwaltungskostenpauschale von 49 Euro erhoben. Bei Eingang Ihrer ersten Anzahlung erhalten Sie eine Bestätigung Ihres Aufenthalts, in dem der bezahlte Betrag, der zu bezahlende Restbetrag sowie die beinhalteten Leistungen aufgeführt sind. Bei Eingang Ihres Restbetrags und zwischen 3 und spätestens einer Woche vor Ihrer Abreise, senden wir Ihnen Ihre Reiseunterlagen mit Ihren Belegen und Informationen zu Ihrem Aufenthalt zu.

3.2. Reservierung weniger als 30 Tage vor der Abreise - Last-Minute-Verkauf: Bei einer Buchung die weniger als 30 Tage vor der Abreise stattfindet, muss der Kunde bei der Reservierung den gesamten Preis bezahlen. Möglicherweise ist es auf Grund dieses Reservierungsdatums nicht möglich, Ihnen eine Bestätigung des Aufenthalts zuzusenden. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass Sie sämtliche mündlich mitgeteilten Informationen zu unseren Leistungen akzeptieren.

3.3. Restbetrag: Falls der Restbetrag zu den oben genannten Terminen nicht bezahlt wird, gilt dies als eine Stornierung und die Teilnahme am Aufenthalt ist nicht möglich. Die zusätzlichen, in der Bestätigung Ihres Aufenthalts nicht vorgesehen Leistungen und die persönlichen Ausgaben müssen direkt vor Ort vor dem Ende des Aufenthaltes bezahlt werden.

4. Preise

Weitere Informationen enthält der Kostenvoranschlag. Die Preise werden als Pauschale auf der Basis der Anzahl Übernachtungen angegeben. Jeder vorzeitige Abbruch des Aufenthaltes sowie nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht zurückerstattet werden. Zusätzliche Leistungen, die sich aus einer unfreiwilligen Verlängerung des Aufenthaltes ergeben (nicht befahrbare Straßen, Wetterbedingungen, usw.) gehen zu Lasten des Kunden. Die Aufenthaltsverlängerungen werden pro Tag auf Basis des gültigen Preises in Rechnung gestellt.

4.1. Kurtaxe: Die von den Gemeinden erhobene Kurtaxe ist in unseren Preisen nicht enthalten. Sie muss vor Ort bezahlt werden.

4.2. Transport: Wenn in unseren Leistungen der Flug enthalten ist, werden unsere Preise (außer Flughafensteuer) auf Grundlage der von den Fluggesellschaften genannten Preise in einer präzisen Preisklasse im Rahmen der verfügbaren Plätze berechnet. Wenn diese Klasse ausgebucht ist, können wir Ihnen, ebenfalls im Rahmen der verfügbaren Plätze, eine andere Preisklasse zu einem höheren Preis anbieten. Zu bestimmten Terminen sind wir möglicherweise gezwungen, neben den im Katalog aufgeführten Abreisen weitere Abreisen anzubieten; in diesem Fall muss möglicherweise eine Zusatzgebühr erhoben werden.

4.3. Gratisleistungen: Für den Fahrer der Gruppe wird die Unterkunft kostenlos bereitgestellt.

4.4. Preisänderung: Die in unserem Katalog aufgeführten Preise werden entsprechend den zum Zeitpunkt seines Erscheinens herrschenden wirtschaftlichen Grundlagen festgelegt. Dies gilt einerseits für die Transportkosten und zugehörigen Steuern und besonders für die Treibstoffkosten sowie andererseits für den(die) Devisenumtauschkurs(e) (für Fernreisen), die einen Einfluss auf den Preis der Reise oder des Aufenthalts haben können. Bei einer signifikanten Änderung dieser Grundlagen kann es zu einer Änderung des Verkaufspreises kommen: die Abweichung des Betrags der Steuern und Gebühren und/oder der Transportkosten kann vollständig auf unsere Preise umgelegt werden und eine geänderte Umtauschrate kann entsprechend dem Prozentsatz auf den betroffenen Teil des Gesamtvertrags umgelegt werden. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Änderung dieser Grundlagen noch nicht gebucht haben, wird Ihnen der Verkaufspreis bei der Buchung bestätigt. Wenn Sie bereits gebucht haben, kann der im Vertrag festgelegte Preis innerhalb der 30 Tage vor dem vorgesehenen Abreisedatum nicht mehr erhöht werden.

5. Änderung und Stornierung

5.1. Änderung von Seiten des Kunden: Jede Erhöhung oder Verringerung der Anzahl der im Vertrag vorgesehen Personen muss in einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden. Bei einer Verringerung der Gruppegröße Wenn diese Änderung Belambra Clubs mitgeteilt wird: Ferienziel Frankreich Zwischen 90 und 30 Tagen vor dem Anreisedatum: 10 % der Differenz des Gesamtbetrags des von der partiellen Annullierung betroffenen Dossiers. zwischen 28 und 8 Tagen vor dem Anreisedatum: 50% der Differenz des Gesamtbetrags des von der partiellen Annullierung betroffenen Dossiers. Zwischen 7 Tagen und dem Tag der Anreise: 100% der Differenz des Gesamtbetrags des von der partiellen Annullierung betroffenen Dossiers. Für die Reiseziele außerhalb Frankreichs und die Reiseziele in Frankreich mit Transport.

  • Bis 60 Tage vor der Anreise: Es werden keine Strafzahlungen einbehalten, solange die partielle Annullierung nicht 10 % der Teilnehmer überschreitet. Darüber hinaus 15% Kosten pro annullierter Teilnehmer.
  • Zwischen 60 und 30 Tagen: 25% der Differenz des Gesamtbetrags des von der partiellen Annullierung betroffenen Dossiers.
  • Zwischen 29 und 8 Tagen: 50% der Differenz des Gesamtbetrags des von der partiellen Annullierung betroffenen Dossiers.
  • Zwischen 7 Tagen und dem Tag der Anreise: 100% der Differenz des Gesamtbetrags des von der partiellen Annullierung betroffenen Dossiers.

Eine Erhöhung der Teilnehmeranzahl kann nur im Rahmen der verfügbaren Plätze gewährt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede gewünschte Änderung der Termine des Aufenthalts oder des Reiseziels als Stornierung gilt, die den nachstehenden Bedingungen unterliegt und zugleich eine Neureservierung darstellt. Jede gewünschte Änderung der Leistungen, des Termins und des Aufenthaltsortes gilt als Stornierung und muss Gegenstand neuer Verhandlungen sein. Belambra Clubs behält sich das Recht vor, die nachstehend aufgeführten allgemeinen Stornierungsbedingungen anzuwenden. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, die eventuellen Transportkosten zu übernehmen, die mit einer Änderungen der Transportbedingungen verbunden sind.

5.2. Stornierung von Seiten des Kunden: Jeder Stornierungswunsch muss schriftlich mitgeteilt werden. Für jede Stornierung fallen die folgendermaßen festgesetzten Stornierungsgebühren an: Ferienziel Frankreich:

  • Mehr als 90 Tage vor der Anreise: Es fallen keine Gebühren an
  • Zwischen 90 und 30 Tagen vor dem Anreisedatum: 10 % des Gesamtbetrags des Dossiers
  • Zwischen 29 und 8 Tagen: 50% des Gesamtbetrags des Dossiers
  • Zwischen 7 Tagen und dem Tag der Anreise: 100% des Gesamtbetrags des Dossiers

Reiseziele außerhalb Frankreichs:

  • Mehr als 30 Tage vor dem Anreisedatum: Die Anzahlung wird einbehalten, 25% des Gesamtbetrags des Dossiers
  • Zwischen 29 und 8 Tagen vor dem Anreisedatum: 50% des Gesamtbetrags des Dossiers
  • Zwischen 7 Tagen und dem Tag der Anreise: 100% des Gesamtbetrags des Dossiers

Ein Nichterscheinen und/oder der Verzicht auf den Aufenthalt entsprechen einer Stornierung.

5.3. Änderung oder Stornierung von Seiten des Lieferanten: Wenn auf Grund eines äußeren Ereignisses die Einhaltung einer der wichtigen Punkte des Vertrags nicht möglich ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung von uns und werden darüber informiert, dass Sie die Möglichkeit haben, den Vertrag zu stornieren oder die von uns angebotene Änderung zu akzeptieren. In diesem Fall müssen Sie uns Ihre Entscheidung innerhalb von 48 Stunden mitteilen. Fall Sie entscheiden, den Vertrag zu stornieren, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des gesamten von Ihnen bezahlten Betrags ohne jeden Abzug oder Kosten. Diese Bestimmungen gelten auch bei signifikanten Änderungen des Vertragspreises unter den im Abschnitt 4.4 vorgesehenen Bedingungen.

5.4. Änderung der Programme: Im Falle höherer Gewalt oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen können wir gezwungen sein, unsere Leistungen vollständig oder teilweise zu ändern, eine gemeinsame Einrichtung zu schließen.... In diesen Fällen, bieten wir Ihnen Ersatzleistungen für die nicht gelieferten Leistungen oder eine Schadensersatzpauschale an. Falls der Aufenthalt einen Flug umfasst, werden Ihnen die Flugtermine und Flugstrecken vorbehaltlich von Änderungen in letzter Minute mitgeteilt. Flugverspätungen, insbesondere auf Grund von Flughafenüberlastungen, einer Erhöhung des Flugverkehrs, Streiks oder ungünstigen meteorologischen Bedingungen, sind in manchen Fällen unvermeidlich. In keinem Fall sind wir für eventuelle Änderungen der Flugtermine oder Abflughäfen verantwortlich. Bei mangelnden Plätzen oder einer Stornierung des gebuchten Flugs, auf die wir keinen Einfluss haben, behalten wir uns die Möglichkeit vor, Sie auf einen anderen Flug mit äquivalenten Tarifbedingungen umzubuchen.

6. Vertragserfüllung

6.1. Transporte: Für alle Transporte gilt, dass Sie die Ihnen mitgeteilten Uhrzeiten für Abfahrten/Abflüge beachten müssen; andernfalls sind Sie selbst für sämtliche Folgen Ihrer Verspätung verantwortlich.

6.2. Ankunft und Abreise: Für die Aufenthalte erfolgt die Übergabe der Schlüssel am Ankunftstag bis 20 Uhr. Diese Schlüssel müssen am Abreisetag vor 10 Uhr zurückgegeben werden. Bei Wochenendaufenthalten erfolgt die Übergabe der Schlüssel am Freitag oder Samstag bis 21 Uhr. Diese Schlüssel müssen am Sonntag vor 17 Uhr zurückgegeben werden.

7. Haftung

Wir sind einerseits für die einwandfreie Erfüllung der ausdrücklich im Vertrag genannten Verpflichtungen verantwortlich - mit Ausnahme der nicht vertraglichen Leistungen, über die Sie möglicherweise unverbindliche Informationen erhalten haben. Andererseits behalten wir uns jedoch das Recht vor, uns ganz oder teilweise aus der Haftung zu entlassen, indem wir den Nachweis erbringen, dass die Nichterfüllung oder unzureichende Erfüllung des Vertrags eventuell in Ihrer Verantwortung liegt oder auf unvorhersehbare und unüberwindbare Weise einem Dritten anzulasten ist, der nicht mit den im Vertrag vorgesehenen Leistungen in Verbindung steht, oder auf einen Fall höherer Gewalt zurückzuführen ist. Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass Vermietungen in einer Ferienwohnanlage und in unseren Clubdörfern nicht den Haftungsbedingungen des Hotelgewerbes unterliegt und wir daher bei einem Verlust, Diebstahl oder einer Beschädigung der persönlichen Habe in unseren Wohnanlagen, sowohl in den Appartements als auch in den Parkplätzen oder Gemeinschaftsräumen (Skiraum, Fahrradraum....) nicht haftbar gemacht werden können.

8. Schutz der persönlichen Daten

Gemäß Paragraph 27 des Gesetzes vom 6. Januar 1978 über Informationssysteme, Dateien und Freiheiten, informieren wir Sie, dass sämtliche personenbezogene Daten von Belambra Clubs gespeichert und zur Reservierungsbearbeitung an Belambra vvf oder gegebenenfalls seine Tochtergesellschaft oder angegliederte Gesellschaft weitergeleitet werden. Möglicherweise kann es außerdem erforderlich werden, dass wir diese Informationen zu Marketing- oder Werbezwecke an Dritte weiterleiten. Im Rahmen von Paragraph 34 des Gesetzes vom 6. Januar 1978 haben Sie außerdem das Recht, die Informationen über Ihre Person einzusehen, zu berichtigen oder Einspruch zu erheben. Zur Ausübung dieses Rechts, wenden Sie sich an Belambra Clubs, 21 /23 rue de la Vanne, 92541 Montrouge.

9. Reklamationen

Während Ihres Aufenthalts stehen unsere Mitarbeiter vor Ort zur Verfügung, um auf Ihre Beschwerden einzugehen, eventuell festgestellte Probleme zu lösen und Ihnen einen ungetrübten Genuss Ihres Aufenthalts zu ermöglichen. Wenden Sie sich im entsprechenden Fall zunächst an unsere Mitarbeiter vor Ort. Jede Reklamation nach Ihrem Aufenthalt sollte schriftlich per Einschreiben mit Rückschein innerhalb eines Monats nach Ende Ihres Aufenthalts an unsere Adresse gesandt wird, so dass wir so schnell wie möglich darauf reagieren können. Bitte beachten Sie auch Folgendes: Wenn Sie zu lange warten, bevor Sie uns über Ihre Reklamation informieren, riskieren Sie, dass die Regelung Ihrer Anforderung in dem für Sie günstigsten Sinne, schwieriger wird. Bitte geben Sie in Ihrem Schreiben den Namen der Person, die den Aufenthalt reserviert hat, die Reservierungsnummer, den Ort und die Daten Ihres Aufenthalts sowie den Typ des reservierten Appartements oder Zimmers an. Dies vereinfacht die Bearbeitung Ihres Antrags. Außerdem bitten wir Sie, Ihrem Schreiben alle Nachweise beizulegen, die zu einer Verkürzung der Bearbeitungsfrist Ihrer Reklamation beitragen: Von der Anlage ausgegebene Bescheinigung oder persönliche Dokumente (Bescheinigung über nicht in Anspruch genommene Leistungen, Bescheinigung über vorzeitige Abreise, Nachweis über Krankenhausaufenthalt....).

10. Versicherungen

Die Kunden von Belambra Clubs sind während Ihres Aufenthalts durch eine spezifische Garantie abgesichert gegen: "Einbruchdiebstähle" in den Appartements. In jedem Fall sind folgende Diebstähle ausgeschlossen: Diebstahl von Schmuck, Bargeld, Scheckheften, Kreditkarten, Wertpapieren, behördlichen Papieren und jedem Gegenstand, dessen Einheitswert höher als 380 Euro ist. Außerdem sind Diebstähle und Beschädigungen von Fahrzeugen, Fahrrädern, Zelten, Wohnwagen und ihrem Inhalt auf den bereitgestellten Parkplätzen, Stellplätzen und Außenbereichen ausgeschlossen. Belambra Clubs empfiehlt Ihnen, für die Dauer Ihres Aufenthaltes bei Ihrer persönlichen Versicherungsgesellschaft eine Ergänzungsversicherung abzuschließen. Sie haben die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung abzuschließen, die die Kosten für eine Stornierung Ihrer Reservierung, einen Abbruch Ihres Aufenthalts und die Kosten eines eventuellen Rücktransports abdeckt. Damit Sie sorglos reisen können, hat BELAMBRA CLUBS für Sie zu günstigen Preisen die Versicherungsgesellschaft Europ Assistance gewählt. Unterzeichnen Sie die Versicherung „Multirisque Groupe“ die Ihnen bei Ihrer Reservierung angeboten wird und die folgenden Risiken abdeckt: Reiserücktritts-/Reiseabbruchsversicherung, Rücktransport, Gepäck.

Tatsächlich kann Belambra Clubs bei einer Stornierung oder einem Abbruch des Aufenthaltes einen nicht in Anspruch genommenen Aufenthalt in keinem Fall zurückerstatten. Wir empfehlen Ihnen daher dringend den Abschluss dieser Versicherung, die Ihnen eine Rückerstattung oder einen Rücktransport ohne Kosten und Sorgen ermöglicht. Auf einfache Anfrage erhalten Sie einen Überblick über die Garantien und Preise. Ausführliche Bedingungen finden Sie im Versicherungsvertrag, der Ihnen bei Eingang Ihrer Unterzeichnung zugesandt wird (diese Versicherung kann in keinem Fall zurückerstattet werden).

11. Gruppentickets

Bei Unterzeichnung eines Gruppentickets ist der Hin- und Rücktransport mit der Gruppe obligatorisch. Falls der Teilnehmer diese Leistung nicht nutzen kann, hat er keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.

12. Haustiere

Haustiere sind aus Sicherheitsgründen in den meisten unserer Ferienorte nicht zulässig. Weitere Informationen erhalten Sie bei uns.

MIT DER ANMELDUNG FÜR EINE UNSERER REISEN ODER AUFENTHALTE WERDEN UNSERE ALLGEMEINEN UND BESONDEREN BEDINGUNGEN AKZEPTIERT. Im Fall von Druckfehlern oder einem Vergessen bei der Herausgabe unserer Kataloge, behält sich Belambra Clubs vor, jeden in seinen Dokumenten auftretenden sachlichen Fehler zu berichtigen. Belambra Clubs - Französische offene Handelsgesellschaft mit einem Kapital von 28.712.160 €- Firmensitz: 21 / 23 rue de la Vanne, 92541 Montrouge Cedex – Lizenz als Reiseveranstalter: LI 092 09 0001 / Eingetragen in das Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre unter der Nr.: 322 706 136 - Finanzielle Garantie unterzeichnet bei HSBC, 2 Carrefour de l’Odéon 75006 Paris / Versicherer: AXA FRANCE IARD, 26 rue Drouot 75009 Paris France. General Sales conditions available in English upon request. Die Bedingungen für Seminare finden Sie in den allgemeinen Bedingungen für Seminare. Belambra Clubs - 21 / 23 rue de la Vanne - 92541 Montrouge Cedex

Impressum

7. Die Mindest- oder Höchstgröße der Gruppe, die für die Durchführung der Reise oder des Aufenthaltes erforderlich ist, sowie die Datumsfrist für eine Annullierung einer Reise, falls eine Mindestteilnehmeranzahl für die Reise erforderlich ist; dieses Datum muss mindestens 21 Tage vor dem Datum der Abreise liegen.

8. Der Betrag oder Prozentsatz des bei Abschluss des Vertrags als Anzahlung zu überweisender Betrag sowie der Zeitplan für die Bezahlung des Restbetrags;

9. Die Preisrevisionsmodalitäten, die durch den Vertrag unter Anwendung von Artikel 100 des vorliegenden Erlasses vorgesehen sind;

10. Die vertraglichen Stornierungsbedingungen;

11. Die in den Artikeln 101, 102 und 103 unten definierten Stornierungsbedingungen;

12. Detaillierte Informationen zu den versicherten Risiken und dem Betrag der im Rahmen des Versicherungsvertrags festgelegten Garantien, welcher die Berufshaftpflichtversicherung der Reiseagenturen sowie die Haftpflichtversicherung der Vereine und Organisationen ohne Erwerbszweck und der lokalen Tourismusorganisationen enthält.

13. Die Informationen über den freiwilligen Abschluss einer Versicherung gegen die Folgen bei bestimmten Fällen eines Reiserücktritts oder zur Versicherung bestimmter Risiken, vor allem die Kosten für den Rücktransport bei Unfall oder Krankheit.

Art 97. Der Verkäufer verpflichtet sich durch die dem Käufer mitgeteilten Informationen zur Erfüllung der mitgeteilten Leistungen, es sein denn, der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Recht vor, bestimmte Elemente davon zu ändern. Der Verkäufer muss in diesem Fall klar angeben, in welchem Maße es zu dieser Änderung kommen kann und welche Elemente davon betroffen sind. Auf jeden Fall müssen Änderungen an den vorherigen Informationen dem Käufer vor dem Abschluss des Vertrags schriftlich mitgeteilt werden.

Art. 98. Der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossene Vertrag muss schriftlich und in zweifacher Ausfertigung ausgestellt und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Eine Ausfertigung des Vertrags wird dem Käufer übergeben. Der Vertrag muss die folgenden Klauseln enthalten:

1. Den Namen und die Adresse des Verkäufers, seines Bürgen, sowie den Namen und die Adresse des Organisators;

2. Den Zielort oder die Zielorte der Reise und bei einem Aufenthalt, der aus mehreren Teilen besteht, die verschiedenen Zeiträume und ihre Daten;

3. Die Mittel, Merkmale und Kategorien der verwendeten Transportmittel, die Daten, Uhrzeiten und Abfahrts- und Rückreiseorte;

4. Die Art der Unterkunft, ihre Lage, ihre Komfortstufe und ihre wichtigsten Merkmale, ihre touristische Klassifizierung entsprechend den Bestimmungen oder Gewohnheiten des Gastlandes;

5. Die Anzahl der bereitgestellten Mahlzeiten;

6. Die Streckenbeschreibung, wenn es sich um eine Rundreise handelt;

7. Die Besichtigungen, die Exkursionen oder andere im Gesamtpreis der Reise oder des Aufenthaltes enthaltene Services;

8. Der Gesamtpreis der in Rechnung gestellten Leistungen sowie die Angaben eventueller Anpassungen dieser Rechnungsstellung unter Anwendung der Bestimmungen von Artikel 100 unten;

9. Gegebenfalls die Angabe von Gebühren oder Steuern für bestimmte Services, wie z. B. die Flughafensteuern, Hafensteuern, Kurtaxen, wenn diese nicht im Preis der bereitgestellten Leistung(en) enthalten sind;

10. Der Zeitplan und die Modalitäten für die Bezahlung des Preises; in jedem Fall darf der letzte vom Käufer bezahlte Betrag nicht unter 30 % des Preises für die Reise oder den Aufenthalt liegen und muss bei der Übergabe der Dokumente für die Reise oder den Aufenthalt bezahlt werden.

11. Die besonderen vom Käufer geforderten und vom Verkäufer akzeptierten Bedingungen;

12. Die Modalitäten, nach denen der Käufer für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrags Klage gegen den Verkäufer erheben kann; diese Reklamation muss so schnell wie möglich per Einschreiben mit Rückantwortschein an den Verkäufer gerichtet werden und gegebenenfalls schriftlich an den Organisator der Reise und den Lieferanten der betroffenen Services gesendet werden.

13. Die Informationsfrist (Datum) des Käufers bei einer Annullierung der Reise oder des Aufenthaltes durch den Verkäufer, falls die Durchführung der Reise oder des Aufenthaltes an die Mindestteilnehmerzahl gebunden ist (gemäß den Bestimmungen von Punkt 7 des Artikels 96 oben);

14. Die vertraglichen Stornierungsbedingungen;

15. Die in den Paragraphen 101, 102 und 103 unten definierten Stornierungsbedingungen;

16. Die Einzelheiten zu den versicherten Risiken und der garantierte Versicherungsbetrag zur Abdeckung der Folgen der Berufshaftpflicht des Verkäufers;

17. Die Angaben über den durch den Käufer abgeschlossenen Versicherungsvertrag gegen die Folgen bei bestimmten Fällen eines Rücktritts (Nummer der Versicherungspolice und Name der Versicherungsgesellschaft), sowie die Informationen zu dem Assistenz-Vertrag für bestimmte Risiken, vor allem zur Übernahme der Kosten für den Rücktransport bei Unfall oder Krankheit; in diesem Fall muss der Verkäufer dem Käufer ein Dokument übergeben, in dem mindestens die versicherten Risiken sowie die ausgeschlossenen Risiken aufgeführt sind;

18. Die Informationsfrist (Datum) des Verkäufers bei einer Vertragsüberlassung durch den Käufer;

19. Die Verpflichtung, dem Käufer mindestens 10 Tage vor dem vorgesehenen Abreisedatum, schriftlich die folgenden Informationen mitzuteilen:

a) Name, Adresse und Telefonnummer der lokalen Vertretung des Verkäufers oder (falls diese nicht existiert) die Namen, Adressen und Telefonnummern der lokalen Organisationen, die den Käufer bei Schwierigkeiten möglicherweise unterstützen können oder (falls dies nicht möglich ist) eine Telefonnummer, über die der Käufer den Verkäufer im Notfall erreichen kann;

b) Bei Reisen und Aufenthalten von Minderjährigen im Ausland eine Telefonnummer und eine Adresse, über die ein direkter Kontakt mit dem Kind oder dem Verantwortlichen am Ort seines Aufenthaltes hergestellt werden kann.

Art. 99. Der Käufer kann seinen Vertrag an eine Person (Übernehmer) abtreten, die dieselben Bedingungen erfüllt wie der Käufer und an dessen Stelle an der Reise oder dem Aufenthalt teilnimmt; dies ist jedoch nur möglich, solange dieser Vertrag noch nicht in Kraft getreten ist. Außer bei einer günstigeren Bestimmung für die den Vertrag abtretende Person, muss diese den Verkäufer spätestens sieben Tage vor dem Beginn der Reise per Einschreiben mit Antwortschein informieren. Wenn es sich um eine Kreuzfahrt handelt, verlängert sich diese Frist auf 15 Tage. Diese Abtretung unterliegt in keinem Fall einer vorherigen Genehmigung durch den Verkäufer.

Art. 100. Wenn der Vertrag eine ausdrückliche Preisrevisionsmöglichkeit im Rahmen der in Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Juli 1992 vorgesehenen Bestimmungen enthält, müssen die genauen Methoden der Berechnung der Preisabweichungen (sowohl für die Erhöhung als auch für die Senkung) angegeben werden; dies gilt vor allem für den Betrag der Transportkosten und zugehörigen Gebühren; außerdem muss angegeben werden, wo die Währungen einen Einfluss auf den Preis der Reise oder des Aufenthaltes haben können, der Teil des Preises, auf den sich die Abweichung bezieht, der Umtauschkurs der Devise(n), die als Referenz bei der im Preis genannten Preisfestsetzung verwendet wurde(n).

Art. 101. Wenn der Verkäufer vor der Abreise des Käufers gezwungen ist, eines der Hauptelemente des Vertrags zu ändern, wie z. B. eine beträchtliche Preiserhöhung zu fordern, hat der Käufer (unbeschadet einer möglichen Schadensersatzklage für eventuelle erlittene Schäden) nachdem er vom Käufer per Einschreiben mit Antwortschein informiert wurde, folgende Möglichkeiten:

Er kann seinen Vertrag kündigen und erhält ohne Vertragsstrafe die sofortige Rückerstattung der überwiesenen Summen;

oder er kann die Änderung oder die durch den Verkäufe angebotene Ersatzreise akzeptieren; die Parteien unterzeichnen in diesem Fall einen Anhang zum Vertrag, in dem die Änderungen beschrieben werden; jede Preissenkung wird von den eventuell vom Käufer geschuldeten Beträgen abgezogen und wenn der vom Käufer bereits bezahlte Betrag den Preis der geänderten Leistung übersteigt, muss ihm der Überschuss vor dem Datum seiner Abreise zurückerstattet werden.

Art. 102. In dem durch Artikel 21 des Gesetzes vom 13. Juli 1992 festgelegten und oben beschriebenen Fall gilt folgendes: Wenn der Verkäufer die Reise oder den Aufenthalt vor der Abreise des Käufers annulliert, muss er den Käufer per Einschreiben mit Rückantwortschein informieren; der Käufer hat unbeschadet möglicher Schadenersatzansprüche für die eventuell erlittenen Schäden vom Verkäufer Anspruch auf die sofortige Erstattung der bezahlten Beträge ohne jeden Abzug; der Käufer erhält in diesem Fall eine Entschädigung, die mindestens der Vertragsstrafe entspricht, die er getragen hätte, wenn er die Reise von seiner Seite zu diesem Datum storniert hätte. Die Vorschriften des vorliegenden Artikels schließen den Abschluss einer gütlichen Vereinbarung, mit der der Käufer eine vom Verkäufer angebotene Ersatzreise oder einen Ersatzaufenthalt akzeptiert, nicht aus.

Art. 103. Wenn der Verkäufer nach der Abreise des Käufers nicht in der Lage ist, einen wichtigen Teil der vertraglich vorgesehenen Leistungen bereitzustellen, die einen nicht vernachlässigbaren Prozentsatz des vom Käufer bezahlten Preises darstellen, muss der Verkäufer unverzüglich die folgenden Vorkehrungen treffen, unbeschadet möglicher Schadenssatzforderungen für eventuell erlittene Schäden durch den Käufer:

Er muss entweder Ersatzleistungen für die vorgesehenen Leistungen anbieten und einen eventuell entstehenden Zusatzpreis übernehmen; wenn die vom Käufer akzeptierten Leistungen von niedrigerer Qualität sind, muss der Verkäufer ihm außerdem sofort nach seiner Rückkehr die Preisdifferenz zurückerstatten;

oder er muss - wenn er keine Ersatzleistungen anbieten kann oder diese vom Käufer aus triftigen Gründen nicht akzeptiert werden - dem Käufer ohne Preiszuschlag, Transporttickets bereitstellen, mit denen zu äquivalenten Bedingungen eine Rückreise zum Abreiseort oder eine Reise an einen anderen von beiden Parteien akzeptierten Ort möglich ist.

Seminare

Allgemeine Geschäftsbedingungen Seminare

Belambra clubs verpflichtet sich zur Organisation, Gestaltung, Durchführung und Abwicklung der im Vertrag genannten Dienstleistungen, die gegebenenfalls durch besondere zwischen den Parteien vereinbarte Bedingungen komplettiert werden können. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der unten aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

BESTÄTIGUNG DES AUFENTHALTS

Jede Reservierung wird erst nach Erhalt des unterzeichneten Vertrags und des Anzahlungsschecks bestätigt. Der Nichterhalt einer rechtmäßig unterschriebenen schriftlichen Bestätigung, eines Bestellscheins oder einer Verpflichtungserklärung führt zur Annullierung durch unsere Abteilung. Für jede Reservierung wird eine Verwaltungskostenpauschale von 49 Euro erhoben.

ANMELDUNG UND RESERVIERUNG

Jede Bestätigung der Reservierung setzt die Zahlung einer Anzahlung voraus. - 35% des Gesamtbetrags für den Aufenthalt oder die Veranstaltung bei der Reservierung - Den Saldo bei Erhalt der definitiven Rechnung

BEDINGUNGEN UND ÄNDERUNGEN DER PREISE

Die zur Zeit des Kostenvoranschlags gültigen Preise werden im Moment der Anzahlung definitiv. Unsere Preise können sich je nach wirtschaftlichen Bedingungen und gesetzlichen Vorschriften ändern, wenn die Reservierung nicht durch eine Anzahlung bestätigt wird.

KURTAXE

Die von den Gemeinden erhobene Kurtaxe ist in unseren Preisen nicht enthalten. Sie muss vor Ort bezahlt werden.

KOMPLETTE ANNULLIERUNG

Jede Annullierung muss Belambra clubs schriftlich mitgeteilt werden. Nur das Datum der registrierten Annullierung bestimmt die Höhe der Annullierungskosten: - Mehr als 60 Tage vor der Abreise werden 10% des vertraglichen Gesamtbetrags einbehalten. - Zwischen 60 und 30 Tagen vor der Abreise werden 25% des vertraglichen Gesamtbetrags einbehalten. - Zwischen 30 und 15 Tagen vor der Abreise werden 50% des vertraglichen Gesamtbetrags einbehalten. - Weniger als 15 Tage vor der Abreise werden 100% des vertraglichen Gesamtbetrags einbehalten.

ÄNDERUNG

Jede Änderung der Leistung muss schriftlich bei Belambra clubs beantragt werden. Mehr als 60 Tage vor der Abreise werden dafür keine Gebühren fällig. - Zwischen 60 und 30 Tagen vor der Abreise werden im Rahmen einer Änderung von 20 % keine Gebühren fällig, darüber hinaus werden 25% des Aufenthaltspreises der nicht erschienenen Personen einbehalten. - Zwischen 30 und 15 Tagen vor der Abreise werden im Rahmen einer Änderung von 10% keine Gebühren fällig, darüber hinaus werden 50% des Aufenthaltspreises der nicht erschienenen Personen einbehalten. Weniger als 15 Tage vor der Abreise werden 100% des Aufenthaltspreises der nicht erschienenen Personen einbehalten.

NOMINATIVE LISTE DER TEILNEHMER

Die Seminarabteilung sowie der Verantwortliche für die Unterkunft müssen die nominative Liste der Teilnehmer in den Zimmern und die Beschreibung der gewünschten Leistungen spätestens 15 Tage vor der Veranstaltung erhalten.

BEZUG DER ZIMMER

Die Zimmer werden dem Kunden am Ankunftstag ab 17.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 12.00 Uhr verlassen werden. Das Nichtverlassen der Zimmer zur angegebenen Zeit führt zur Berechnung einer weiteren Übernachtung.

BELEGUNG DER SEMINARRÄUME

Die Räume werden bis 19 Uhr reserviert. Auf Anfrage kann dieser Zeitraum verlängert werden.

VERSICHERUNGEN

Der Kunde ist für alle direkten und indirekten Schäden verantwortlich, die er oder seine Gäste anlässlich ihres Aufenthalts anrichten können. In keinem Fall kann Belambra  clubs für jedweden Schaden, insbesondere Diebstahl oder Feuer, verantwortlich gemacht werden, die die Gegenstände oder das Material betreffen, das anlässlich der vorliegenden Reservierung mitgebracht wurde. Der Kunde verpflichtet sich, im Fall einer Beschädigung den von ihm benutzten Räumen auf eigene Kosten ihren ursprünglichen Zustand wiederzugeben.

SONSTIGE VERPFLEGUNG UND GETRÄNKE

Der Kunde ist nicht autorisiert, Getränke oder Nahrungsmittel ohne besondere Genehmigung der Direktion von außerhalb mitzubringen.

MEHRWERTSTEUER

Unsere Leistungen vom Typ Seminarpauschale unterliegen einer ¼ ¾ MwSt., alle nicht damit verbundenen Leistungen unterliegen dem traditionellen Mehrwertsteuersatz.

GERICHTSSTAND

Alle Streitfälle im Zusammenhang mit der Gültigkeit, der Auslegung oder der Durchführung der vorliegenden Klauseln werden den zuständigen Gerichten vorgelegt.

Kennenlern-Angebot

Die Halbpension "Liberté" ist ein Exklusiv-Angebot der Belambra Clubs. Als Clubgast mit Halbpension "Liberté" haben Sie die Möglichkeit, die Mahlzeiten nach Wunsch als Mittagessen oder Abendessen oder beliebig kombiniert einzunehmen. Möglichkeit, vor Ort einzelne Mahlzeiten zu erwerben (stets im Rahmen der Verfügbarkeit).

Kennenlern-Angebot: die Preise gelten für einen mindestens einwöchigen, zwischen dem 10.04. und dem 01.05.2010 verbrachten Aufenthalt in den Clubs "Presqu'île de Giens" und "Capreton". Dieses Angebot gilt, stets im Rahmen der Verfügbarkeit, nicht rückwirkend und kann mit keinem anderen Angebot und keiner anderen Vereinbarung (ausgenommen Bonusangebote) kombiniert werden. Die Bearbeitungsgebühr für einen einwöchigen Aufenthalt beträgt 29€.

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Anreisedatum
(ab 12 Jahren)
(2 bis 11 Jahre)
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